Asbest erkennen, Maßnahmen treffen,
Asbest entsorgen
Das liegt nicht zuletzt daran, dass asbesthaltige Materialien bis in die 90er Jahre hinein verbaut wurden und noch heute in zahlreichen Gebäuden zu finden sind. Diese Gebäude stehen derzeit altersbedingt vor einer Sanierung und gerade in dieser Zeit wird häufig mit Asbest gearbeitet.
1. Was ist Asbest?
Asbest ist ein Werkstoff aus natürlich vorkommenden, faserartigen silikatischen Mineralen mit einem Durchmesser von bis zu 2 Mikrometern, der ab 1930 wegen seiner praktischen Eigenschaften in so großen Mengen wie kaum ein anderer Werkstoff verwendet wurde.
Aufgrund ihrer Eigenschaften haben diese Mineralien eine lange Geschichte als Baumaterial und wurden in vielen Produkten verwendet, darunter einige Baumaterialien wie Isoliermaterial, Brandschutzmatten, Eternitplatten, Rohre, Bodenbeläge und sogar in bestimmten Arten von Textilien.
1993 wurde die Verwendung von Asbest verboten, da er eindeutig krebserzeugend ist. Da die Erkrankungen jedoch erst mehrere Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbeststaub auftreten, wurde die Gefährdung durch Asbest viele Jahre lang unterschätzt.
Die sechs wichtigsten Asbestarten sind Chrysotil, Amosit, Crocidolit, Tremolit, Anthophyllit und Aktinolit. Chrysotil, auch Weißasbest genannt, ist die am häufigsten verwendete Form und wurde in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt.
Was macht Asbest so gefährlich?
Asbest besteht aus sehr feinen Fasern, welche beim Einatmen in die Lunge gelangen und schwere Gesundheitsschäden wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom (Weichteiltumor), verursachen können. Solche Krankheiten können erst Jahre nach der Aussetzung auftreten, weshalb Asbest als eine der größten verhinderbaren Ursachen für Berufskrankheiten gilt. Mittlerweile weiß man, dass Asbeststaub nachweislich ein krebserzeugender Gefahrstoff ist.
Asbestose (Lungen-/Bauchfelltumor) verursacht nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf jährlich 100.000 asbestbedingte Todesfälle weltweit. Das Risiko, durch Asbest zu erkranken, hängt von der Höhe und Dauer der Belastung ab und ob andere Schadstoffe einwirken. So erhöht Rauchen das Risiko um das Zehnfache.
Die durchschnittliche Latenzzeit (Zeit zwischen der ersten, stärkeren Exposition und dem Ausbruch der Krankheit) beträgt etwa 38 Jahre. In ungünstigen Fällen kann sie auch nur 10 Jahre betragen. Die Kosten für anerkannte Asbesterkrankungen beliefen sich im Jahr 2009 auf über 420 Millionen Euro, das ist etwa ein Drittel der gesamten Leistungskosten für Berufskrankheiten!
2. Vorkommen von Asbest und Risikobereiche
Asbesthaltige Materialien wurden hauptsächlich in Häusern verwendet, die zwischen 1930 und 1993 gebaut oder renoviert wurden. Asbest findet sich aber auch in vielen Produkten, die in diesem Zeitraum hergestellt wurden.
Früher wurde zwischen schwach und fest gebundenen Asbestprodukten unterschieden. Man ging davon aus, dass vor allem von schwach gebundenem Asbest eine Gefahr ausgeht. Heute weiß man, dass auch fest gebundener Asbest eine Gefahr darstellt.
Asbest wurde zu weit mehr als 3.000 unterschiedlichen Produkten verarbeitet. Ein paar Beispiele:
- Dach- und Fassadenplatten, Sanitärrohre, Blumenkübel und andere Asbestzementprodukte
- Leichtbauplatten, Eternitplatten
- Fußbodenbeläge (z. B. Vinyl-Asbest-Fliesen, Floor-Flex-Platten oder Cushion-Vinyl-Beläge)
- Dämmstoffe für den Brand-, Wärme- und Kälteschutz (z. B. für Rohrleitungen), Isoliermaterialien
- Dachabdichtungsbahnen, Dachpappe/Asbestpappe
- Fenster- und Fugendichtstoffe, Fugenmassen
- Dichtungen/Dichtungsschnüre in Heizkesseln oder Abgasrohren
- Nachtspeicheröfen
- (Magnesia-)Estriche
- Putze
- Spachtelmassen
- Boden- und Fliesenklebern
Der unsichtbare Schrecken
Warum Handwerker über Asbest Bescheid wissen müssen!
3. Gefahren und Folgen von Asbest
Gefährlich wird Asbest, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Daher sind alle Arbeiten gefährlich, bei denen mechanische Verfahren verwendet werden wie Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen, Brechen oder Zerkleinern.
Sogenannte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) müssen bzw. dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse sowie die personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen.
Asbestbedingte Todesfälle
4. Schutzmaßnahmen
Werden asbesthaltige Materialien unsachgemäß entfernt, können die gefährlichen Fasern noch lange nach Abschluss der Arbeiten in der Luft verbleiben. Daher ist besondere Vorsicht geboten.
Solange fest gebundene Asbestprodukte intakt sind, besteht bei normaler Nutzung keine Gesundheitsgefahr durch Freisetzung von Asbestfasern. Sind die Materialien jedoch spröde, lose oder gebrochen, müssen sie von Fachfirmen unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entfernt werden.
1. Material untersuchen
Um die richtigen Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen zu können, sollte vor Beginn der Arbeiten zunächst geprüft werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Asbest ist nicht zwingend mit bloßem Auge zu erkennen. Zudem wissen viele nicht genau, wo Asbest verbaut sein könnte.2. Bereich absperren
Der gesamte Baustellenbereich ist gegen Zutritt von Unbefugten zu schützen und zu kennzeichnen (Verbotszeichen: „Asbest: Zutritt für Unbefugte verboten“).Tipp:
Häufig ist bekannt, dass Asbest als Spritzasbest oder auch für Dächer und Fassaden verwendet wurde, weniger bekannt ist, dass auch Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber asbesthaltig sein können. Ein sicherer Nachweis von Asbestfasern ist daher meist nur durch eine Analyse möglich. Eine Hilfestellung für Betroffene kann die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geben.
3. Geeignete Schutzkleidung tragen
Die Schutzmaßnahmen variieren je nach Asbestfaserkonzentration (F/m³, Asbestfasern pro Kubikmeter). Je höher die Konzentration, desto mehr oder strengere Schutzkleidung muss getragen werden.
- Bei geringer Konzentration: Asbestkonzentration bis 100.000 F/m³: partikelfilternde Halbmasken (FFP2) für kurzfristige Arbeiten bzw. Halbmasken mit P2-Filter bei langfristigen Arbeiten oder Maske mit Gebläse und Partikelfilter TMP1
- Bei mittlerer Konzentration: Asbestkonzentration bis 300.000 F/m³: partikelfilternde Halbmasken (FFP3) für kurzfristige Arbeiten bzw. Halbmasken mit P3-Filter für längerfristige Arbeiten oder Maske mit Gebläse und Partikelfilter TMP2
- Bei hoher Konzentration: Asbestkonzentration über 300.000 F/m³: Vollmaske mit Gebläse und TMP3 Filter
- Bei sehr hoher Konzentration: Asbestkonzentration über 4.000.000 F/m³: Isoliergeräte einsetzen (z. B. beim Entfernen von Spritzasbest)
- Schutzanzug: Kategorie 3, Typ 5/6, nach Abschluss der Diagnose entsorgen. Bei Feuchtigkeit zusätzlich Typ 4 - Staubsauger mit H-Filter.
- Einmal-Handschuhe
- Sicherheitsschuhe und Helm (besonders wichtig bei Diagnosen in Abbruchobjekten)
- Schutzbrille (wichtig bei der Probenahme von Fliesenkleber)
- Bei Arbeitsunterbrechungen gründlich reinigen (absaugen / feucht abwischen)
- Verwendung von Unterziehkombi / Funktionsunterwäsche
- Gegebenenfalls Schuhüberzieher verwenden
- Handschutz und Fußschutz staubdicht verbinden (mit Gewebeband abkleben)
- Einwegschutzanzug
- Schutzanzüge sind bei jedem Verlassen des asbestkontaminierten Arbeitsbereiches zu entsorgen. Mehrwegschutzanzug
- Nur zu verwenden, wenn ein Einwegschutzanzug nicht verwendet werden kann
- Muss bei Arbeitsunterbrechungen in einem geeigneten (schwarzen) Bereich verbleiben
- Muss in staubdichten, entsprechend gekennzeichneten, wasserlöslichen Behältern gesammelt und zur Reinigung gebracht werden; die Wäscherei ist über die Asbestgefahr zu informieren. Die Reinigung ist nur in dafür geeigneten Wäschereien zulässig.
Grundlegende Maßnahmen:
- Es muss immer eine Aufsichtsperson vor Ort sein, die sicherstellt, dass die Arbeitnehmer im Umgang mit Asbest, Arbeitsmitteln und Schutzkleidung unterwiesen sind.
- Die Anzahl der Beschäftigten und ihre Arbeitszeit sind auf ein Minimum zu beschränken.
Tipp:
- Arbeiten an asbesthaltigen Materialien nicht ohne Fachkenntnisse durchführen!
- Staubentwicklung und Einatmen von freigesetzten Asbestfasern unbedingt vermeiden!
- Geeignete Schutzausrüstung tragen!
- Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde, der weiß, welche Verfahren geeignet sind! Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung des Fachbetriebs nach TRGS 519 erforderlich. Ausgenommen ist die Anwendung von geprüften und anerkannten emissionsarmen Verfahren.
- Wer gegen die Verwendungsbeschränkungen verstößt oder asbesthaltige Materialien nicht fachgerecht entsorgt, macht sich unter Umständen strafbar.
5. Asbest absaugen
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Zum Aufsaugen von asbesthaltigen Stäuben dürfen in Deutschland nur H-Asbestsauger verwendet werden, die die Prüfanforderungen der Staubklasse H mit Zusatzprüfung „Asbest“ nach TRGS 519 erfüllen. Mit der Zusatzprüfung bei einem externen Prüfinstitut sind die Sauger für das Aufsaugen und Absaugen von Asbest zugelassen. Dazu müssen sie weitere Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. die staubfreie Entsorgung des Sauggutes mit einem speziell gekennzeichneten Entsorgungsbeutel aus Kunststoff. Es muss ein Typenschild mit Angabe von Luftmenge und Gewicht sowie ein deutlicher Hinweis auf Asbest am Sauger und am Staubsammelgerät angebracht sein. Die Geräte müssen außerdem baumustergeprüft und behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen sein.
Wird im gewerblichen Bereich mit Asbest gearbeitet, ist ein entsprechender Sachkundenachweis für Tätigkeiten mit Asbest für die betroffenen Beschäftigten Grundvoraussetzung.
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Weitere Infos zu Asbest - Gefahren, Schutzmaßnahmen, Entsorgung
Sauger nach jedem Einsatz reinigen
Der im gesamten Arbeitsraum vorhandene Reststaub ist durch feuchtes Abwischen aller Flächen zu entfernen.
Abschließend ist der Sauger innen und außen mit einem feuchten Tuch zu reinigen, da er erst nach gründlicher Reinigung aus dem Gefahrenbereich entfernt werden darf.
7. Entsorgung von Asbest nach TRGS 519
Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind die nationalen bzw. regionalen abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Schwach gebundene Asbestprodukte dürfen in Deutschland von Privatpersonen entsorgt werden, wenn die Abfälle nach den Vorschriften der TRGS 519 verpackt sind. Die Entsorgung kann durch dafür zugelassene Betriebe erfolgen. Idealerweise wird ein Fachbetrieb mit der Entsorgung beauftragt, der über das notwendige Know-how verfügt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei der Entnahme und dem Transport von Filterbeuteln, Absaugmaterialien, PE- oder Entsorgungsbeuteln treffen kann.
Alle Gegenstände aus dem Gefahrenbereich, die nicht gereinigt werden können, gelten als Gefahrstoffabfall und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Bei unsachgemäßem Umgang kommt man selten nur mit Belehrungen oder Verwarnungen ohne Bußgeld davon. Meißt drohen Bußgelder und Stilllegungen der gesamten Baustelle, sowie bei vorsätzlichen Verstößen auch Strafverfahren.